Corona-Wirtschaftshilfen zweckmäßig prüfen und Fristen für Schlussabrechnungen verlängern
Berlin / Region. - „Der aktuelle Prüfprozess von Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen bereitet Steuerberatern aus meinem Wahlkreis, wie mir von denen berichtet wurde, Probleme. Dieser Prozess sei absolut unzweckmäßig und überfordere den Berufsstand. Doch aufgrund eines Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Abgabefrist nunmehr bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert worden“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Hintergrund dafür ist, dass die Bewilligungsstellen der Länder schon heute nicht mehr in der Lage sind, die eingereichten Schlussabrechnungen abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind bundesweit bloß rund 15 Prozent, also ca. 60.000 Fälle, beschieden.
Mit der nun verlängerten Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen, so Rüddel, vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024, sei Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen geschaffen.
„Das macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben auf unsere Initiative hin vereinbart, dass die Abgabefrist verlängert werden soll“, ergänzt der Christdemokrat und fügt hinzu: „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Zudem sei wichtig, dass die Prüfung der Schlussabrechnungen – sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung – endlich risikoorientiert vorgenommen werden muss, statt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kultur des Misstrauens walten zu lassen.
„Zweckmäßig wäre es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen“, konstatiert Rüddel.
Damit könne insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren. Schließlich brauchten Unternehmen und prüfende Dritte mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten.
„Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann bei den prüfenden Dritten sowie Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Deshalb fordern wir weiterhin, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen“, bekräftigt Erwin Rüddel mit explizitem Dank an alle ihn informierenden Steuerbüros.